Finanzierung bei Study Nelson

Für das High School Programm

Eine Schulzeit in Neuseeland hat aufgrund hoher Qualitätsstandards und gesetzlicher Regelungen seinen Preis: Die High Schools und Colleges erheben Schulgebühren, Gastfamilien erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung, es fallen Kosten für Flug und Versicherung und ggf. für Einführungskurs und Betreuung an. Um den Wunsch von einem Schulaufenthalt in Neuseeland auch in die Realität umsetzen zu können, gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.

Im High School Select Plus Programm und High School Basis Programm:

FrühbucherInnen-Rabatt

Entschlossenheit wird bei STUDY NELSON honoriert! Für TeilnehmerInnen, die sich bis 30.04. (bei Ausreise im folgenden Januar) bzw. 31.10. (bei Ausreise im folgenden Juli) bei uns anmelden, gibt es einen Rabatt in Höhe von EUR 110 auf den Programmpreis. 

Nur im High School Select Plus Programm:

Geschwister-Rabatt

Folgst du deiner Schwester oder deinem Bruder nach Neuseeland? Dann erhältst du unseren Geschwister-Rabatt in Höhe von EUR 200 auf den High School Select Plus-Programmpreis!

Zwillings-Rabatt

Wenn es das Zwillingspärchen gleichzeitig nach Neuseeland treibt, erhaltet ihr einen Zwillingsrabatt in Höhe von EUR 500 (EUR 250 pro Kind) auf den High School Select Plus-Programmpreis!

"Bring a Friend"-Rabatt

Möchtest du gemeinsam mit einem Freund/einer Freundin das Abenteuer Neuseeland starten? Dann erhaltet ihr einen Rabatt in Höhe von EUR 100 pro Familie auf den Programmpreis in unserem High School Select Plus Programm!

Weitere Förderungsmöglichkeiten für alle High School Programme

Auslands-BAföG
Der Schulaufenthalt im Ausland kann gesetzlich gefördert werden. Relevant für einen eventuellen Zuschuss von bis zu EUR 748 pro Monat und einen einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von bis zu EUR 1000 ist das Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr. Wenn ihr erst einmal unverbindlich prüfen möchtet, ob ihr für Auslandsbafög in Frage kommt, gibt es hier einen kostenlosen Bafög-Rechner: www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

Auslands-Bafög muss übrigens nicht zurückgezahlt werden und die Einkommensgrenzen der Eltern sind hier höher als beim Inlands-Bafög. Allerdings müsst ihr nach eurer Rückkehr nach Deutschland planen, eure Schulzeit dort fortzusetzen. Für den Schulabschluss NCEA kommt Auslands-Bafög also nicht in Frage. Für Schulaufenthalte in Neuseeland ist das Studentenwerk in Frankfurt/Oder zuständig. Wichtig: Man sollte sich mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt bewerben! Weitere Informationen unter: www.studentenwerk-frankfurt.net/

Hamburg Stipendium
Hamburg unterstützt als einziges Bundesland einkommensschwache Familien bei einem Auslandsschulaufenthalt der Kinder. Weitere Informationen unter https://bildung-international.hamburg.de.
Förderungsorganisationen im Überblick
Der DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst - bietet neben einer umfangreichen Stipendiendatenbank noch weitere Stipendienübersichten und Förderungsmöglichkeiten im Netz. Weitere Informationen unter www.daad.de
Steuerliche Absetzbarkeit der Schulgebühren
Unter Umständen können Teile des im Ausland gezahlten Schulgeldes als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Auslandsschulen werden zwar bisher nicht oft begünstigt, jedoch kommt es auf das jeweilige Finanzamt an. Die aktuelle Regelung im Einzelfall ist bei einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt zu erfragen. Wir erstellen auf Anfrage gerne eine Bescheinigung für den Antrag.