Finanzierung bei Study Nelson
Für das High School Programm
Eine Schulzeit in Neuseeland hat aufgrund hoher Qualitätsstandards und gesetzlicher Regelungen seinen Preis: Die High Schools und Colleges erheben Schulgebühren, Gastfamilien erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung, es fallen Kosten für Flug und Versicherung und ggf. für Einführungskurs und Betreuung an. Um den Wunsch von einem Schulaufenthalt in Neuseeland auch in die Realität umsetzen zu können, gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.
Im High School Select Plus Programm und High School Basis Programm:
FrühbucherInnen-Rabatt
Entschlossenheit wird bei STUDY NELSON honoriert! Für TeilnehmerInnen, die sich bis 30. April (bei Ausreise im folgenden Januar) bzw. 31. Oktober (bei Ausreise im folgenden Juli) bei uns anmelden, gibt es einen Rabatt in Höhe von EUR 130 auf den Programmpreis.
Nur im High School Select Plus Programm:
Geschwister-Rabatt
Folgst du deiner Schwester oder deinem Bruder nach Neuseeland? Dann erhältst du unseren Geschwister-Rabatt in Höhe von EUR 200 auf den High School Select Plus-Programmpreis!
Zwillings-Rabatt
Wenn es das Zwillingspärchen gleichzeitig nach Neuseeland treibt, erhaltet ihr einen Zwillingsrabatt in Höhe von EUR 500 (EUR 250 pro Kind) auf den High School Select Plus-Programmpreis!
"Bring a Friend"-Rabatt
Möchtest du gemeinsam mit einem Freund/einer Freundin das Abenteuer Neuseeland starten? Dann erhaltet ihr einen Rabatt in Höhe von EUR 100 pro Familie auf den Programmpreis in unserem High School Select Plus Programm!
Weitere Förderungsmöglichkeiten für einen Schulaufenthalt im Ausland
Ein Schulaufenthalt im Ausland kann gesetzlich gefördert werden. Relevant für einen Zuschuss von bis zu EUR 666 pro Monat, sowie einem einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von bis zu EUR 1.000 ist das Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr.
Auslands-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden und die Einkommensgrenzen sind beim Auslands-BAföG höher als für Inlands-BAföG. Förderung gibt es für Aufenthalte ab 6 Monaten bis zu max. 12 Monaten. Allerdings muss die Schulzeit in Deutschland nach Rückkehr aus Neuseeland fortgesetzt werden. Für den Schulabschluss NCEA kommt Auslands-BAföG daher leider nicht in Frage.
In Bundesländern, in denen die Schulzeit 12 Jahre bis zum Abitur umfasst, besteht ab der Jahrgangsstufe 10 die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten. Bei einer Schulzeit von 13 Jahren, kann ein Auslandsaufenthalt ab der Jahrgangsstufe 11 gefördert werden.
Für Schulaufenthalte in Neuseeland ist das Studierendenwerk in Frankfurt/Oder zuständig.
Studierendenwerk Frankfurt (Oder)
Abteilung AusbildungsförderungPaul-Feldner-Straße 8
15230 Frankfurt (oder)
Tel.: +49 335 565 09 90
BAFOEG@swobb.de
Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsschulaufenthaltes bei der Behörde eingehen.
Weiterführende Informationen zum Auslands-BAföG für Neuseeland findet ihr hier:
Online BAföG-RechnerBAföG digital
Das BAföG: alle Infos auf einen Blick
BAföG FAQ: Auslands-BAföG für Schülerinnen und Schüler
Studierendenwerk Ost-Brandenburg: Auslands-BAföG
Das Bundesland Hamburg unterstützt einkommensschwache Familien bei einem Auslandsaufenthalt der Kinder. Weitere Informationen unter https://bildung-international.hamburg.de/.
Für SchülerInnen aus Mittelbrandenburg bietet die regionale Sparkasse finanzielle Unterstützung an. Weitere Infos gibt es unter https://www.mbs.de/stipendien.